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OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1988 - 9 C 58/87 |
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Volltextveröffentlichung
- ArgeLandentwicklung
Gemeinde; Klage; Klagebefugnis; Klagebefugnis bei Flurbereinigungsplanung; Planfeststellung; Änderung von unwesentlicher Bedeutung
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- BVerwG, 06.03.1986 - 5 C 36.82
Anfechtbarkeit eines Wege- und Gewässerplans durch die in ihrer Planungs- bzw. …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1988 - 9 C 58/87
Die Gemeinde kann vielmehr bei Inanspruchnahme ihres Gebietes durch eine Fachplanung nur dann eine Rechtsverletzung im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO geltendmachen, wenn im Zeitpunkt der Einwirkung der Fachplanung für das betroffene Gebiet eine hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde bereits vorliegt (s. dazu BVerwG, Urteil vom 06.03.1986, DÖV 1986, S. 744 = RzF - 5 - zu § 41 Abs. 3 FlurbG m. w. H.). - OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.1983 - 9 C 33/82
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1988 - 9 C 58/87
Diese Interessen sind zum einen von dem Planungsträger der Flurbereinigung in die gemäß § 41 Abs. 1 und 4 FlurbG bei der Aufstellung und Änderung des Wege- und Gewässerplanes anzustellenden Abwägungen der widerstreitenden Interessen einzubeziehen und können andererseits bei fehlerhafter Planänderung, wie sie die Klägerin rügt, im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO zur Verletzung geschützter Rechte führen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 05.07.1983, RdL 1984, 162).